13. Ärztliche Betreuung:

 

Erkrankt ein Kind im Laufe des Tages, so werden umgehend die Eltern verständigt, damit das Kind so bald wie möglich abgeholt werden kann. Im akuten Krankheitsfall wird der  jeweilige Kinderarzt des Kindes angerufen, bzw. der ärztliche Kindernotarzt in Anspruch genommen.

 

Die Tagespflegepersonen absolvieren alle 2 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder.